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Kunstfälschung ist (k)ein Kavaliersdelikt

Von Florentina von Schoenebeck und Nina Kaiser-Havertz, 05.02.2021

Kunstfälschungen hat es schon immer gegeben.1 Doch noch nie waren so viele Fälschungen in Umlauf wie heute. Gründe hierfür sind die Globalisierung des Kunstmarkts, die große Nachfrage an neuen Werken und die guten Umsätze, die sich damit erzielen lassen.2 Kunstfälschungen sind reale, stets präsente Bestandteile der Kunstwelt. Sie haben Auswirkungen auf den Kunstmarkt, die kunsthistorische Forschung – eigentlich auf jeden von uns. Der schädliche Effekt, den sie auf besagte Bereiche der Kunstwelt ausüben, soll in unserem Blogbeitrag aufgezeigt werden. Konkret sind damit die Verfälschungen der Œuvres der Künstler*innen und die daraus resultierenden fehlerhaften Schlüsse der Forschung gemeint. Neben der verfälschten Forschung betreffen weitere Auswirkungen die Käufer*innen und Auktionshäuser, die in diesen Fällen mit finanziellen Verlusten und Rufschädigungen zu kämpfen haben. Desweiteren möchten wir einen Blick auf die Thematik der Kunstfälschung im deutschen Recht werfen. Hierbei geht es um das Gedankenspiel, ob die bestehenden juristischen Maßnahmen ausreichen, um den kriminellen Machenschaften Hürden in den Weg zu stellen und welche möglichen präventiven Maßnahmen im Kampf gegen das Kunstfälschertum getroffen werden könnten. Dabei soll das allgemeine Meinungsbild der Bevölkerung berücksichtigt werden. 

Wie ein aktuelles Beispiel des Museums Ludwig in Köln aus dem Jahr 2020/2021 zeigt, hat der Kunstbetrieb immer wieder mit der Aufdeckung und Auseinandersetzung von Fälschungen zu tun. Die große Sammlung des Museums von Kunst der russischen Avantgarde wird bzw. wurde von Fachleuten untersucht, da Werke dieser Epoche besonders oft gefälscht werden. Die Untersuchungen sollen die Fälschungen identifizieren und als solche markieren. Bereits vor zehn Jahren begann das Museum Ludwig Werke aus dieser Zeit zu untersuchen.3 Die Ausstellung „Russische Avantgarde im Museum Ludwig – Original und Fälschung- Fragen, Untersuchungen, Erklärungen“ präsentiert 27 Werke verschiedener Künstler*innen, die anhand von „technologischen und kunsthistorischen Methoden“ entlarvt werden konnten.4 Die besagten Methoden, die dafür sorgten, dass die Falschzuschreibungen aufgedeckt werden konnten, werden den Besucher*innen ebenfalls vorgestellt. Gegenübergestellt wurden Bilder beziehungsweise Vorbilder aus der eigenen Sammlung sowie Leihgaben anderer Museen.5 Eine Ausstellung wurde als Weg gewählt, sowohl die Ergebnisse wie auch den Prozess, der zur Aufdeckung der Fälschungen geführt hatte, an die Öffentlichkeit zu tragen. Komplikationen blieben nicht aus: Die Galerie, aus der viele dieser Gemälde stammen, verklagte das Museum und forderte Einsicht in die Gutachten.  Die Inhaber der Galerie befürchten Rufschädigung.6 Für eine juristische Verfolgung der Schuldigen, so sie sich denn überhaupt dingfest machen lassen, ist es heute zu spät. Da die Fälle in der Regel verjährt sind, sind juristische Konsequenzen für Kunstfälscher ohnehin ausgeschlossen. Den Schaden trägt letzten Endes das Museum. Wie sich noch im späteren Text weiter zeigen wird, macht dieses Beispiel deutlich, wie groß die Auswirkungen von Fälschungen sein können.

Die Welt der Fälscher7 
Fälschergeschichten ziehen in den Medien immer wieder Aufmerksamkeit auf sich, weil sie dem Laienpublikum großen Spannungs- und Unterhaltungswert bieten. In gewisser Weise können sich manche Menschen mit Fälschern identifizieren, da sie als „Außenseiter“ gelten.8 Zudem finden viele einen Gefallen daran, dass der Kunstmarkt Schaden durch Fälscher erfährt, weil „man [zu diesem] selbst (glücklicherweise oder leider?) nicht gehört.“9
Grundsätzlich ist das Verlangen nach neuen Werken bedeutender Künstler*innen auf dem schnelllebigen Kunstmarkt besonders groß. Für den Fälscher ist die Anfertigung einer Kopie nach einem Original mit vielen Risiken verbunden, daher fällt seine Wahl in der Regel auf verstorbenen Künstler*innen. Die Lebenszeit sollte jedoch auch nicht zu lange zurückliegen, da die technische Umsetzung einer Fälschung älterer Werke besonders schwierig wäre. Die Künstler*innen sollten nicht allzu populär sein, da das Misstrauen gegenüber solchen plötzlich auftauchenden Werken besonders groß ist. Auch wenn der Gewinn, der dadurch erzielt werden könnte, besonders reizvoll wäre.10 Nichtsdestotrotz wird dem Fälscher das Motto unterstellt: „der Wille, eine gute Gelegenheit zu nutzen, ist stärker als der Verdacht.“11 Bei der Fälschung geht es insofern nicht nur darum, technisch zu überzeugen, indem man den Stil eines Künstlers oder einer Künstlerin möglichst gut nachahmen kann – auch das Konstrukt rund um das Kunstwerk muss perfekt inszeniert werden. Die Geschichte und die Herkunft des Werkes müssen glaubhaft konstruiert werden. Für den Fälscher dagegen geht es nicht nur darum, viel Geld einzunehmen, sondern die Fähigkeit zu beweisen, es künstlerisch zu schaffen und die perfekte Illusion zu erzeugen. Bei dieser Tat nicht erwischt zu werden, stellt einen weiteren Anreiz für den Fälscher dar.12

Die Geschädigten
Das Können und die Methoden der Fälscher werden teilweise sehr raffiniert und geschickt eingesetzt, sodass es für Auktionshäuser und den Kunsthandel eine große Herausforderung darstellt, diese zu entlarven. Eine große Anzahl von Fälschungen wird, bevor sie überhaupt auf den Markt kommen, schon von seriösen Verkaufsstellen herausgenommen. Der Wiener Antikenhändler Christoph Bacher erlebt in seiner Praxis mit Kunstobjekten, dass in der Regel von 20 angebotenen Werken 19 gefälscht seien.13 Diese Zahl macht deutlich, dass mehr Fälschungen in Umlauf sind, als vermutet. Da Fälschungen in der Regel in den Kunstmarkt eingespeist werden und Auktionshäuser, die meiste Ware haben, sind sie am stärksten betroffen. Die Ware als Fälscher selbst zu verkaufen, wäre ein zu großes Wagnis. Man kann davon ausgehen, dass Fälschungen nicht bewusst von Auktionshäusern in Umlauf gebracht werden, dennoch ermöglichen ihr Umgang und interne Abläufe den Fälschern ihre kriminellen Machenschaften umzusetzen. Eher selten kommt es zu Anzeigen, weil Auktionshäuser keine guten Kund*innen und Händler*innen verlieren möchten, die unwissentlich gefälschte Kunstobjekte weitergegeben haben.  Ferner gehört der tägliche Umgang mit Fälschungen zur Normalität eines Auktionshauses. Der Aufwand einer Anzeige ist diesen zu hoch und in der Regel werden die entdeckten Fälschungen den Kund*innen zurückgegeben. Somit kommen Fälscher ungestraft davon.14 Grundsätzlich wird das Problem der gesetzeswidrigen Aktivitäten nicht hinreichend verfolgt und angeklagt. Es fehlt hier ein „gesamtgesellschaftliches Problembewusstsein“.15

Ein weiterer Faktor, der einem Fälscher sein Handeln ungemein erleichtert, ist der „hohe“ Druck, der im Kunsthandel herrscht: die enorme Konkurrenz und der Zeitdruck, ermöglichen nur selten eine ausführliche Recherche. Es herrscht vor allem die Angst vor, ein möglich erfolgreiches Werk an die Konkurrenz zu verlieren. Oft werden Objekte erst kurz vor einer Auktion eingeliefert und die Kosten für Expert*innen und Gutachter*innen sind hoch. Zudem verdient an einer aufgedeckten Fälschung keiner etwas: weder der Fälscher noch die Auktionshäuser oder die potenziellen Käufer*innen eines Objekts. Mitarbeiter*innen der Auktionshäuser sind darüber hinaus nicht immer ausreichend qualifiziert und erkennen selbst offenkundige Fälschungen nicht.
Durch Haftungsausschlüsse sichern sich Auktionshäuser ab, falls ein Werk sich als Fälschung herausstellt. Nur wenn eine Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden kann, was sich meistens als schwierig erweist, können Auktionshäuser haftbar gemacht werden. An dieser Stelle kann gesagt werden, dass der Kunsthandel gegen das Fälschertum einen schweren Kampf führt.16 Im Falle einer aufgedeckten Fälschung entsteht natürlich ein finanzieller Schaden, aber der gute Ruf eines Auktionshauses und seines professionellen Netzwerks und seiner Kund*innen ist ebenfalls in Gefahr. Die Beteiligten waren nicht in der Lage, eine Fälschung zu erkennen und zu verhindern, dass diese in den Verkauf gelangt. Nicht selten fließen bei Auktionen große Summen und Käufer*innen investieren eine Menge Geld, um das Wunschobjekt zu erhalten. Umso ärgerlicher ist es, sich nach einem Kauf mit Rechtsstreitigkeiten zu befassen und enttäuscht feststellen zu müssen, dass das Werk kein Original ist.
Wie bereits erwähnt, sind von kriminellen Machenschaften der Fälscher verschiedene Bereiche von Akteur*innen beziehungsweise von Beteiligten der Kunstwelt betroffen und erleben Schädigung durch diese. Darunter fallen nicht nur Auktionshäuser oder Käufer*innen. Gerade in der Forschung kann eine Fälschung einen enormen Schaden anrichten. Für die Kunstgeschichte und ihre Praxis ist es unverzichtbar zu wissen, ob bei einem Kunstobjekt eine Fälschung oder ein Original vorliegt. Nur wenn man diesbezüglich gesicherte Informationen hat, kann man neue wissenschaftliche Deutungen anstreben. So äußert sich auch der Kunsthistoriker Peter Geimer von der Freien Universität Berlin: „Wenn ein Fach nicht weiß, ob sein Gegenstand tatsächlich ein Gegenstand ist oder nicht, stehe einiges auf dem Spiel.“17 Darüber hinaus kann es weitreichende Folgen haben, wenn Werke fälschlicherweise in das Œuvre eines Künstlers oder einer Künstlerin aufgenommen werden: denn dann sind Annahmen und Deutungen, die über die Künstler*innen, die Zeit und Epoche gemacht werden, falsch. Sie erzeugen ein falsches oder verfälschtes Bild von der Vergangenheit: „Es wird auch der historische Dokumentencharakter, die Kunstgeschichte und somit die wissenschaftliche Forschung verfälscht.“18 Werkverzeichnisse, welche ein unerlässlicher Bestandteil der kunsthistorischen Forschung darstellen, listen alle Werke Kunstschaffender auf. Die Arbeit an einem solchen Werkverzeichnis ist ein stetiger Prozess. Wenn ein Kunstwerk in ein solches von Expert*innen zusammengestelltes Verzeichnis übernommen wird, wird damit auch seine Echtheit bestätigt. Dies hat dann auch Folgen für die „ökonomische Wertigkeit und zugleich dessen kunstwissenschaftliche Bestimmung.“19 Es kann aufgrund der Einschätzung in ein Museum gelangen und weitere ähnliche Fälschungen, die von derselben Person angefertigt wurden, können ebenfalls zum Original erklärt werden. „Fälschungen mischen sich in unser Wissen ein – oftmals nachhaltig und manchmal unabänderlich.“19
Personen, die an Werkverzeichnissen arbeiten, tragen eine verantwortungsvolle Aufgabe. Viele Beteiligte, wie Käufer*innen, Auktionshäuser und Menschen aus der Wissenschaft vertrauen ihrem Urteil und Wissen. Wenn ein Werk dabei nicht als Fälschung erkannt worden ist, muss bedacht werden, dass auch diese Expert*innen von Rufschädigungen betroffen sind und wissenschaftliche Karrieren einen Einschnitt erfahren können. Wenn Gutachter*innen mit Auktionshäusern zusammenarbeiten, stehen diese oft unter Druck und trotz umfangreicher Recherchen bezüglich des Stils, der Motive und der Provenienz können diese nie mit absoluter Sicherheit sagen, ob das Gutachten absolut stimmig ist und die Echtheit bestätigt werden kann.20 Nicht selten ist es schon passiert, dass einem Experten oder einer Expertin bei der Einschätzung und der Anfertigung von Gutachten ihr eigenes Wissen zum Verhängnis wurde. „Ihn packt das Entdeckungsfieber, und das kritische Denkvermögen wird ausgeschaltet.“ Bei Gerichtsverhandlungen kamen „eine unglaubliche Leichtfertigkeit von Gutachtern ans Licht.“21
Nicht wenige mögen sich bei den Fälschungsskandalen denken, dass nur eine bestimmte Gesellschaftsschicht, eine Elite, Opfer von diesen kriminellen Machenschaften und finanziellen Einbußen ist. Doch es fängt schon beim Museumsbesuchenden an: Dieser möchte „Gewissheit haben […], dass seine sinnliche und geistige Erfahrung bei der Rezeption eines Werks nicht auf einer Täuschung basiert.“17 Natürlich möchte jede*r Besucher*in Eintrittsgeld investieren, um sich die Originale der Künstler*innen anzusehen und keine Kriminellen unterstützen, deren Werke unwissentlich durch die Mitarbeiter*innen der Museen in Ausstellungen gelangt sind. Nicht zu vergessen sind die öffentlichen Gelder, die an Museen fließen, um unter anderem neue Werke anzuschaffen.22 Somit hat sich gezeigt, dass jeder „Opfer von Kunstfälschern“ sein kann. 

Kunstfälschungen im deutschen Recht
Kunstfälschungen sollten keineswegs als Kavaliersdelikt gesehen werden, denn der wirtschaftliche Schaden beträgt immerhin 1,5 bis 2 Milliarden Euro nach Schätzungen des Landeskriminalamts von Baden-Württemberg. Darüber hinaus sind nach seriösen Schätzungen etwa 30 Prozent aller in den Galerien, Museen und Privatsammlungen vorhandenen Bilder der Moderne als Fälschungen zu bewerten.23 Durch die aktuelle juristische Lage ist es nicht leicht, überführte Kunstfälscher angemessen zu verurteilen und die geschädigten Käufer*innen gefälschter Kunstwerke angemessen zu entschädigen, denn die Kunstfälschung ist kein konkreter Bestandteil des StGB. Das Delikt wird lediglich unter die Tatbestände des Betrugs, der Urkundenfälschung und der Urheberrechtsverletzung eingeordnet.24 Doch welche Gründe kann es dafür geben, dass der Begriff der Kunstfälschung im deutschen Strafgesetzbuch nicht zu finden ist? Zum einen liegt es daran, dass der Gesetzgeber lediglich den allgemeinen Begriff des Betrugs verwendet, um damit möglichst viele Straftaten erfassen zu können. Zum anderen ist es darauf zurückzuführen, dass aus der Sicht des Gesetzgebers nicht jede Kunstfälschung als Straftat gewertet wird. Wenn man beispielsweise für die eigene Privatwohnung ein Gemälde eines berühmten Künstlers nachahmt, indem man es nach einem Original kopiert, signiert und mit künstlichen Alterungsspuren versieht, es jedoch nicht beabsichtigt, als ein Original des Künstlers zu verkaufen oder öffentlich auszustellen, ist zu diesem Zeitpunkt noch keine Straftat erfolgt. Erst durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen, bei der der Fälscher oder seine Komplizen eine*n potenzielle*n Käufer*in über den tatsächlichen Urheber des Werks und seine Entstehungszeit vorsätzlich täuschen. Diese Täuschungshandlung ist die zentrale Tathandlung, die einem Betrug gleichkommt und somit strafbar ist. Bei einer Verurteilung kann vom Gericht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden.25 Die Urkundenfälschung liegt im Falle der Kunstfälschung vor, wenn der Täter mit betrügerischen Absichten auf ein gefälschtes oder originales Werk eine falsche Signatur setzt. Dadurch erfolgt erneut eine Täuschung über die Identität des Urhebers und damit auch über die Echtheit der Signatur. Auf diese Weise erzeugt der Fälscher bei dem*der potenziellen Käufer*in eines Werks einen Irrtum, der einen Vermögensschaden herbeiführt. Allein der bloße Versuch ist bereits strafbar.26
Der dritte Tatbestand der Urheberrechtsverletzung liegt dann vor, wenn eine zur vorsätzlichen Täuschung angefertigte Kopie, sich auf eine*n Künstler*in bezieht, die*der noch lebt oder dessen/ deren Tod noch keine siebzig Jahre zurückliegt. Das Urheberrechtsgesetz schützt das Werk von Künstler*innen als ihr geistiges Eigentum zu Lebzeiten und bis zu siebzig Jahre danach. Dies bedeutet auch, dass nur der*die Künstler*in oder seine*ihre Erben darüber entscheiden dürfen, ob sein*ihr Werk kopiert, vervielfältigt oder verändert werden darf. Davon ist auch die Reproduktion in einer Publikation betroffen. Somit ist die unerlaubte Nutzung eines künstlerischen Werks, eine unbefugte Übernahme und Verwertung und damit ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Dieser Verstoß wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.27 Kunstfälschungen wollen somit vorgeben, etwas zu sein, was sie nicht sind. Die Fälschung kennzeichnet die betrügerische Absicht, durch die der*die potenzielle Käufer*in glauben soll, dass es sich um ein Original handelt, obwohl das Kunstwerk falsch und dadurch unecht ist.28
Doch die strafrechtliche Verfolgung von Kunstfälschungen gestaltet sich oftmals als schwierig, da die Gerichte aufgrund von Überlastung die Verfolgung relevanter Fälle meist wegen Verjährung einstellen oder nur widerwillig bearbeiten. Daher behandeln Richter*innen die Anfertigung von Fälschungen bis heute oft als Kavaliersdelikt, wobei den Opfern meist eine Mitschuld zugesprochen wird.29 Bisweilen gestaltet sich die nachhaltige Bekämpfung von Kunstfälschungen schwierig, da zum einen eine große Dunkelziffer noch nicht erkannter Fälschungen sowohl auf dem Kunstmarkt als auch in Museen und Privatsammlungen grassiert. Zum anderen werden Fälschungen zwar auch oft erkannt, aber nicht angezeigt. Dieses Prozedere hat zur Folge, dass die Anzahl der Fälschungen im Kunstbetrieb nicht sinkt. Eine radikale Lösung im Kampf gegen Fälschungen wäre die endgültige Vernichtung nach ihrer Entlarvung, um so ihr wiederholtes Auftauchen auf dem Markt zu verhindern.30 Darüber hinaus hat ein überführter Fälscher nach seiner Verurteilung die Möglichkeit, weiterhin von seinen Arbeiten zu profitieren, da es in den meisten Ländern keine entsprechenden Gesetze gibt, die dies verhindern, obwohl die Erlassung eines solchen Gesetzes ein gutes Abschreckungsmittel wäre, um verurteilte Fälscher von möglichen weiteren Kunstfälschungen abzuhalten. Zudem würde verhindert, dass der*die Fälscher*in aus dem Medienrummel um den Kunstfälscherprozess und seiner daraus resultierenden Bekanntheit Profit schlüge und dass dort erlangte öffentliche Interesse nutzen viele Fälscher nach ihrer Verurteilung, um die eigenen Werke profitabel zu veräußern.31

Die öffentliche Meinung zu Kunstfälschungen
Kunstfälschung wird in der öffentlichen Meinung als eine Straftat gesehen, die niemandem oder „bloß“ wohlhabenden Sammler*innen oder Institutionen schadet. Die Öffentlichkeit geht generell eher nachsichtig mit Fälschern um.32 Auch die Medien zeigen sich in ihrer Berichterstattung überwiegend fasziniert von Kunstfälschern. Würden sie die Fälscher jedoch verurteilen, anstatt sie zu bejubeln, wäre dies auch ein wichtiger Schritt, die Meinung über Kunstfälschung in der breiten Öffentlichkeit zu ändern. So wäre bspw. das Wegfallen jedweder medialer Berichterstattung eine Strategie, die enttarnten und verurteilten Fälschern den Weg in die Prominenz versperren und durchaus eine demonstrative Wirkung nicht verfehlen würde.33 Mit den Opfern der Kunstfälscher hat in der breiten Öffentlichkeit meist niemand Mitleid. Vielmehr verspüren die meisten Menschen eine leichte Schadenfreude, denn es trifft ja „nur“ die Reichen. Sie sympathisieren teilweise sogar mit den Fälschern, weil sie den Kunstbetrieb getäuscht und blamiert haben.
Um positiv in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden, behaupten viele Fälscher, sie haben lediglich der Kunstwelt beweisen wollen, dass sie genauso große Künstler seien wie die Meister, die sie fälschten. Doch alle großen Fälschungsfälle der vergangen Jahre zeigen auf, dass es den Fälschern vorrangig um die Erzielung horrender Gewinne ging. Die Öffentlichkeit vertritt oftmals die Meinung, dass die Fälschungen der Betrüger genauso von kunsthistorischer Bedeutung seien wie die Originale, weil die Kunstwelt sich von ihnen hat täuschen lassen. Diese Ansicht ermöglicht es vielen Fälschern nach ihrer Verurteilung, auch ihre eigenen Werke profitabel zu verkaufen.34 Kunstfälschungen schädigen also nicht nur Sammler*innen, Händler*innen, Auktionator*innen, Expert*innen und Gutachter*innen, sondern auch Kunsthistoriker*innen, Museumsdirektor*innen, Ausstellungskurator*innen, Künstler*innen und eben auch normale Museumsbesucher*innen, die alle auf unterschiedliche Art und Weise getäuscht und betrogen werden.35
Generell herrscht im Bereich der Kunstfälschung eine große Verschwiegenheit, deshalb ist die Dunkelziffer noch nicht enttarnter oder angezeigter Fälschungen auch so hoch. Die meisten Opfer verzichten auf eine Anzeige aus Angst um ihre Reputation. Aufgrund dessen entschädigen die Fachleute in dem Metier sich häufig finanziell untereinander, sodass niemand um seinen guten Ruf fürchten muss.36
Doch wie sollte mit enttarnten Kunstfälschungen am besten verfahren werden? Nach Meinung der Autorinnen sollte man sie in jedem Fall beschlagnahmen. Dabei ist eine endgültige Vernichtung jedoch nur bedingt sinnvoll, da „gute“ Fälschungen noch zu Schulungszwecken von der Kunstfahndung, aber auch von den kunsthistorischen Instituten genutzt werden können. Denn Fälschungen werden in der kunsthistorischen Ausbildung immer noch als lästiger Ausnahmefall betrachtet, was sie aber schon lange Zeit nicht mehr sind.37 Um zukünftig Kunstfälschungen schneller und effektiver zu enttarnen, bedarf es einer höheren Sorgfaltspflicht auf Seiten der Verkäufer*innen. Diese umfasst bei der Prüfung eingegangener Kunstwerke: 1. Eine wissenschaftliche Begutachtung durch eine*n Kunsthistoriker*in, 2. eine wissenschaftliche Begutachtung durch eine*n Restaurator*in, 3. eine wissenschaftliche Begutachtung durch eine*n Provenienzforscher*in und sollte dies nicht ausreichen, 4. eine naturwissenschaftliche Untersuchung des Objektes (Farbe, Holz, Leinwand etc.).38

Abschließend kann festgehalten werden, dass Kunstfälschungen ganz sicher nicht als Kavaliersdelikt zu werten sind. Die Motive der Fälscher sind oftmals vielfältig, doch stechen der Wunsch nach finanziellem Gewinn und die Sucht nach Prestige und Ruhm heraus. Ebenso der häufige Geltungsdrang, sich am Kunstbetrieb zu „rächen“, wenn dieser die eigenen Schöpfungen des Fälschers zuvor verschmäht hatte.
Darüber hinaus sollte dringend ein Umdenken der öffentlichen Meinung zu Kunstfälschungen und deren Fälschern erfolgen. Auch der Kunstmarkt hat in der Vergangenheit Fehler begangen, vor allem im Hinblick auf seine Sorgfaltspflicht bezüglich eingegangener Kunstwerke. Doch Kunstfälschung zu begehen ist und bleibt eine Straftat und sollte auch als diese betrachtet werden, denn den Schaden tragen nicht nur die vermeintlich „reichen“ Käufer*innen, sondern auch die Öffentlichkeit. Letztendlich ist es im Kampf gegen Kunstfälschungen essenziell, zum einen die Sorgfaltspflicht der Verkäufer*innen zu verstärken sowie die Härte der Strafverfolgung bei Kunstfälschungen zu überdenken. Zum anderen sollten Fälschungen nach ihrer Entlarvung konfisziert und im jeweiligen Einzelfall auch vernichtet werden. Alle übrigen Falsifikate sollte man zu Schulungszwecken den entsprechenden Institutionen überstellen. Zudem wäre es nötig, dass der Kunstbetrieb seine eigene Einstellung zu Kunstfälschungen weiter überdenkt. Nur ein offener Umgang und eine entsprechende Kommunikation werden in Zukunft dabei helfen können, das Problem der Kunstfälschung ansatzweise zu lösen. Die Ausstellung zu Original und Fälschung im Museum Ludwig ist hier ein lobenswerter Impuls, der diesen Transformationsprozess weiter befördern wird.

  1. Vgl. Reitz, Manfred: Große Kunstfälschungen. Falsche Kunst und echte Fälscher. Frankfurt am Main 1993, S. 9. []
  2. Vgl. Butin, Hubertus: Kunstfälschung. Das betrügerische Objekt der Begierde. Berlin 2020, S. 65. []
  3. Vgl. Gramlich, Martin: „Russische Avantgarde – Original und Fälschung“ im Museum Ludwig Köln. In: swr.de 25.9.2020, https://www.swr.de/swr2/kunst-und-ausstellung/russische-avantgarde-original-und-faelschung-im-museum-ludwig-koeln-100.html [12.01.2021]. []
  4. Vgl. Museum Ludwig, Informationstext zur Ausstellung. https://www.museum-ludwig.de/de/ausstellungen/russische-avantgarde-im-museum-ludwig-original-und-faelschungfragen-untersuchungen-erklaerungen.html [17.12.2020]. []
  5. Vgl. Museum Ludwig 2020 (wie Anm. 4). []
  6. Vgl. Lorch, Catrin: Der nicht zu beziffernde Schaden. In: süddeutsche.de, 28.09.2020. https://www.sueddeutsche.de/kultur/museum-ludwig-koeln-ausstellung-russische-avantgarde-1.5046167 [17.12.2020]. []
  7. Für die Anrede der Fälscher wird in diesem Beitrag ausschließlich die männliche Form verwendet, da uns während unserer ausführlichen Recherche nicht eine Fälscherin begegnet ist und die Forschungsliteratur ebenfalls nur die männliche Form gebraucht. []
  8. Vgl. Hirsch, Johannes: Narrationen der Fälschung. Von Kunstfälschung und Erzählkunst bei Wolfgang Beltracchi, Eric Hebborn und Elmyr de Hory. Gießen 2016, S. 14. []
  9. Vgl. Hirsch 2016 (wie Anm. 8), S. 15. []
  10. Vgl. Hirsch 2016 (wie Anm. 8), S. 81, S. 24. []
  11. Hirsch 2016 (wie Anm. 8), S. 90. []
  12. Vgl. Hirsch 2016 (wie Anm. 8), S. 16. []
  13. Vgl. Butin 2020 (wie Anm. 2), S. 66. []
  14. Vgl. Butin 2020 (wie Anm. 2), S. 169—171. []
  15. Koldehoff, Stefan; Timm, Tobias: Kunst und Verbrechen. Köln 2020, S. 240. []
  16. Vgl. Butin 2020 (wie Anm. 2), S. 172—179. []
  17. Vgl. Butin 2020 (wie Anm. 2), S. 70. [] []
  18. Vgl. Butin 2020 (wie Anm. 2), S. 72. []
  19. Vgl. Butin 2020 (wie Anm. 2), S. 212. [] []
  20. Vgl. Butin 2020 (wie Anm. 2), S. 212f. []
  21. Vgl. Reitz 1993 (wie Anm. 1), S. 130f. []
  22. Vgl. Faude-Nagel, Carolin: Kunstfälschung & Provenienzforschung. Am Beispiel von drei Fälschungen aus dem aktuellen Kunstmarkt. Magisterarbeit. Mainz 2012. Mainz 2013, S. 25. []
  23. Vgl. Faude-Nagel 2013 (wie Anm. 24), S. 10. []
  24. Vgl. Faude-Nagel 2013 (wie Anm. 24), S. 11. []
  25. Vgl. Butin 2020 (wie Anm. 2), S. 23f. []
  26. Vgl. Butin 2020 (wie Anm. 2), S. 24. []
  27. Vgl. Butin 2020 (wie Anm. 2), S. 25. []
  28. Vgl. Butin 2020 (wie Anm. 2), S. 26. []
  29. Vgl. Butin 2020 (wie Anm. 2), S. 73. []
  30. Vgl. Butin 2020 (wie Anm. 2), S. 73f. []
  31. Vgl. Charney, Noah: Original Meisterfälscher. Ego, Geld und Größenwahn. Aus dem Englischen von Barbara Sternthal. London 2015, S. 250. []
  32. Vgl. Charney 2015 (wie Anm. 33), S. 249. []
  33. Vgl. Charney 2015 (wie Anm. 33), S. 250. []
  34. Vgl. Faude-Nagel 2013 (wie Anm. 24), S. 25f. []
  35. Vgl. Butin 2020 (wie Anm. 2), S. 248. []
  36. Vgl. Faude-Nagel 2013 (wie Anm. 24), S. 89. []
  37. Vgl. Butin 2020 (wie Anm. 2), S. 76. []
  38. Vgl. Faude-Nagel 2013 (wie Anm. 24), S. 11. Ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen Kunstfälschungen ist, die von Markus Eisenbeis vom Kölner Auktionshaus Van Ham initiierte und vom Bundesverband deutscher Kunstversteigerer e.V. getragene und seit 2005 bestehende Datenbank kritischer Werke. Wenn ein Auktionshaus ein Objekt angeboten bekommt, welches sich nach eingehender Prüfung als Fälschung erweist oder unter starkem Fälschungsverdacht steht, wird es in diese Datenbank mit einem Foto und objektbezogenen Daten eingetragen. Auf diese Weise bietet die Plattform den Mitgliedern des Bundesverbands eine interne Übersicht über bereits identifizierte Fälschungen. Vgl. Butin 2020 (wie Anm. 2), S. 190. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Lee Bierbaum (5. Februar 2021). Kunstfälschung ist (k)ein Kavaliersdelikt. Kunst x Krise. Abgerufen am 12. September 2024 von https://doi.org/10.58079/qnox


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